» Finanzierung - Miete


Monatliche Zahlung von Raten mit folgenden besonderen Möglichkeiten:


* Eintausch: gegen ein anderes, teureres Instrument mit grosszügiger Anrechnung der bereits bezahlten Monatsmieten. Vom Eintauschrecht können Sie bereits während der Mietdauer oder nach deren Ablauf profitieren (gilt nicht bei elektronischen Instrumenten und Blasinstrumenten)
* Miete-Kauf: Innerhalb von zwei Jahren ab Mietbeginn werden die geleisteten Monatsraten beim Kauf des Instruments abzüglich 6% Zins pro Jahr angerechnet.


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